Reisekostenpauschalen seit 01.01.2025

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Reisekostenpauschalen seit 01.01.2025

Für berufliche Auslandsreisen seit dem 01.01.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für einige Länder / Städte neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt.

Die aktualisierten Pauschalen sind mit deutlich hervorgehobenen Änderungen in einer Aufstellung ersichtlich. Das BMF-Schreiben v. 02.12.2024 enthält außerdem wichtige Erläuterungen zur Anwendung dieser Pauschalen, einschließlich spezieller Regelungen für eintägige Auslandsreisen, Anpassungen der Verpflegungspauschalen und doppelter Haushaltsführung im Ausland.

Das komplette Schreiben ist auf der Homepage des BMF unter:
Service – Publikationen – BMF-Schreiben – Schreiben v. 02.12.2024 aufzufinden.

Für Inlandsreisen bleiben die Regelungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und doppelte Haushaltsführung im Vergleich zu 2024 unverändert.

 

Quelle:
BMF–Schr. v. 2.12.2024 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :06
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